Der DBSH bezieht zu aktuellen gesellschaftspolitischen und fachspezifischen Themen über eigene Stellungsnahmen Position. Diese dienen dazu, das eigenständige Profil einer professionellen Sozialen Arbeit zu schärfen und nach außen öffentlichkeitswirksam darzustellen.
„Der DBSH macht deutlich, dass er allen Menschen die Hilfe benötigen und am Rand der
Gesellschaft stehen, zur Seite steht und sich für deren Bedürfnisse einsetzt. Der DBSH
warnt insbesondere davor, Menschen, die von Armut betroffen sind, gegen Flüchtlinge
auszuspielen und setzt sich daher dafür ein, dass sich die Lebensbedingungen aller
Menschen in Not oder prekären Lebenslagen verbessern müssen. Der Respekt vor jederPerson, Kultur, Herkunft, Glaubenseinstellung, sexueller Neigung etc. ist auch die Grundlage
der Berufsethik der Sozialen Arbeit und der berufsethischen Prinzipien des DBSH."
„Aus Sicht des FB Inklusion, des FB Kinder- und Jugendhilfe und des FB
Beratung und Therapie ist es daher zwingend notwendig, dass der
Gesetzgeber auf der Bundesebene folgende grundsätzlichen Entscheidungen
herbeiführt und diese auch mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstattet:1. Bau von Wohnungen entsprechend des Sozialen Wohnungsbaus oder zur
Verfügung Stellung von entsprechenden finanziellen
Kompensationsmöglichkeiten auf der Bundesebene.
2. Der Gesetzgeber muss die Grundlage schaffen, dass Flüchtlingen der
sofortige Zugang zu ärztlicher Versorgung sowie zu Traumabehandlung
ermöglicht wird.
3. Auflage eines Programmes zur Finanzierung entsprechend notwendiger
Professionsangehöriger und die damit verbundene Rückführung des
Auftrages, der bisher an das Ehrenamt übergeben wurde, hin zu einer
Unterstützungsleistung für die Professionsangehöriger im Rahmen des
bürgerschaftlichen Engagements.
4. Um eine entsprechende würdige Unterstützung leisten und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ermöglichen zu können, bedarf es die Bereitstellung
entsprechender Dolmetscher sowie ausreichende Sprachkurse.5. Im Rahmen des Bildungsauftrages müssen entsprechende schulische sowie
berufliche Ausbildungsplätze vorgehalten werden.
6. Die Durchführung der gesetzlich notwendigen Regelungen sowie die
Unterstützung der Flüchtlinge, müssen in einem Klima des Ansatzes der
Inklusion erfolgen und somit ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag sein."