Die Kinder- und Jugendhilfe ist eines der großen und bedeutenden Einsatzgebiete von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Sie umfasst zentrale Leistungsbereiche, die im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt - beschrieben werden. Aus ihnen leiten sich Arbeitsfelder ab, wie bspw. Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Beratung für junge Menschen und
Erziehungsberechtigte oder die Sozialpädagogische Familienhilfe. Der DBSH Sachsen hat den bisherigen Prozess der angedachten Gesetzesreform kritisch begleitet. Außerdem erarbeiten wir Positionen
zu relevanten Themen der Jugendhilfe in Sachsen.